- Klasse A2 – Motorräder
- • Motorräder bis 35 kW (Verhältnis von Leistung zu Leermasse max. 0,2 kW/kg)
- • beinhaltet die Klassen AM und A1
- • ab 18 Jahren möglich
- Klasse A – Motorräder (unbeschränkt)
- • Motorräder mit unbeschränkter Leistung, 3- bzw. 4-rädige Krafträder mit mehr als 15 kW (bisher Klasse B)
- • beinhaltet die Klassen AM, A1 und A2
- • direkt ab 24. Lebensjahr möglich, ansonsten mind. 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2
Bei einer zweijährigen Fahrpraxis mit der Klasse A2 kann die Hochstufung in die Klasse A ohne nochmalige Theorieprüfung erfolgen. Eine praktische Prüfung muss allerdings absolviert werden.