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  • Klasse A2 – Motorräder
  • • Motorräder bis 35 kW (Verhältnis von Leistung zu Leermasse max. 0,2 kW/kg)
  • • beinhaltet die Klassen AM und A1
  • • ab 18 Jahren möglich

 

  • Klasse A – Motorräder (unbeschränkt)
  • • Motorräder mit unbeschränkter Leistung, 3- bzw. 4-rädige Krafträder mit mehr als 15 kW (bisher Klasse B)
  • • beinhaltet die Klassen AM, A1 und A2
  • • direkt ab 24. Lebensjahr möglich, ansonsten mind. 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2

 

Bei einer zweijährigen Fahrpraxis mit der Klasse A2 kann die Hochstufung in die Klasse A ohne nochmalige Theorieprüfung erfolgen. Eine praktische Prüfung muss allerdings absolviert werden.